Eingangsverfahren
Im Eingangsverfahren, das bis zu drei Monate dauert, lernen neue Mitarbeiter die Werkstatt kennen, grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten werden ermittelt und es wird festgestellt, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Gemeinsam wird ein individueller Eingliederungsplan für den sich anschließenden Berufsbildungsbereich entwickelt.
Für Abgänger aus Förderschulen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen beginnt das Eingangsverfahren nach den Sommerferien in der Regel in den Eingangsgruppen. Erste Erfahrungen mit verschiedenen Arbeiten werden gemacht und fachliche Schwerpunkte werden festgelegt.
Für Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder „Quereinsteiger“ vereinbart die GWN individuell einen Einstiegstermin. Im Rahmen der „Orientierung“ werden ein oder mehrere Praktika in verschiedenen Fachbereichen der GWN organisiert.
Bewohner eines Heilpädagogischen Heims oder Menschen mit einer geistigen Behinderung, Lern- oder Sinnesbehinderung, die die Werkstatt wechseln, beginnen in der Reha-Abklärung.
Der Soziale Dienst steht dem neuen Mitarbeiter begleitend und beratend zur Seite, bis er den für sich passenden Arbeitsplatz gefunden hat.
Bei uns ist jeder Arbeitsplatz individuell auf den Mitarbeiter und seine Möglichkeiten zugeschnitten.
Zum Abschluss des Eingangsverfahrens werden die Ergebnisse dem Leistungsträger und Fachausschuss im Eingliederungsplan mitgeteilt und es schließt sich eine in der Regel zweijährige Berufsbildungsmaßnahme oder eine andere Maßnahme an.
Ansprechpartner
Nadine Sieberling
Betriebsleitung Arbeit
Berufsbildungsbereich
An der Hammer Brücke 9
Tel. 02131 9234-250
@ n.sieberling(at)gwn-neuss.de