Vorteile
Ausgleichsabgabe
Gemäß § 140 Abs. 1 SBG IX können Auftraggeber 50% der anrechenbaren Arbeitsleistung bei einer evtl. zu zahlenden Ausgleichsabgabe geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
7% MwSt.
Die GWN ist als Werkstatt für Menschen mit Behinderungen anerkannt und berechnet deshalb lediglich den ermäßigten Umsatzsteuersatz von z. Zt. 7%.
Qualität
Die GWN stellt sich höchsten Qualitätsanforderungen und arbeitet nach den Richtlinien des Total Quality Managements (TQM) der "European Foundation for Quality Management" (EFQM).
Umfassendes Qualitätsmanagement und hohe Flexibilität - damit reagiert die GWN auf sich ständig ändernde Rahmenbedingungen im Markt. So schafft sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ihren rehabilitativen Auftrag für die Menschen mit Behinderungen.

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