GWN - Gemeinnützige Werkstätten Neuss

Dienstleister für
Mensch und Wirtschaft

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Vorteile

Ausgleichsabgabe

Gemäß § 140 Abs. 1 SBG IX können Auftraggeber 50% der anrechenbaren Arbeitsleistung bei einer evtl. zu zahlenden Ausgleichsabgabe geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

7% MwSt.

Die GWN ist als Werkstatt für Menschen mit Behinderungen anerkannt und berechnet deshalb lediglich den ermäßigten Umsatzsteuersatz von z. Zt. 7%.

Qualität

Die GWN stellt sich höchsten Qualitätsanforderungen und arbeitet nach den Richtlinien des Total Quality Managements (TQM) der "European Foundation for Quality Management" (EFQM).

Umfassendes Qualitätsmanagement und hohe Flexibilität - damit reagiert die GWN auf sich ständig ändernde Rahmenbedingungen im Markt. So schafft sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ihren rehabilitativen Auftrag für die Menschen mit Behinderungen.

Ansprechpartner

Peter Lys

Königsberger Straße 4
41460 Neuss

Telefon: (0 21 31) 92 34-111
Fax: (0 21 31) 92 34-198
Mobil: (01 73) 5 44 44 04

Vertrieb