Berufliche Bildung
An das Eingangsverfahren schließt sich in der Regel eine Berufsbildungsmaßnahme an, die vom Leistungsträger für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren bewilligt wird.
Ziel der beruflichen Bildung ist es einerseits, Grundarbeitsfähigkeiten wie Konzentration, Durchhaltevermögen, Pünktlichkeit und Teamfähigkeit etc. zu entwickeln und zu verbessern, andererseits grundlegende fachliche Schwerpunkte zu vermitteln.
Die Berufsbildungsmaßnahmen werden meist in den Gruppen des Berufsbildungsbereiches durchgeführt, der an allen Betriebsstätten vertreten ist.

Für weitere Fachbereiche, wie z.B. Hausdienste und Küche, Lager etc. werden individuelle Fördermöglichkeiten angeboten.
Das Heranführen an die praktische Arbeit richtet sich flexibel nach den Möglichkeiten und Bedürfnissen. Arbeitsanforderungen und -tempo werden angepasst. Die Balance zwischen Fördern und Fordern zu halten, ist eine ständige Aufgabe der begleitenden Fachkräfte. Sie beherrschen berufliches Fachwissen ebenso wie ihre pädagogischen Aufgaben.
Bei entsprechenden Fortschritten wird gezielt auf die Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet: u.a. werden Praktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes mit Hilfe des Integrationsassistenten der GWN und in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst vermittelt.

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