Beratung und Aufnahme
Wer kann in der GWN arbeiten?
Die GWN bietet Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Erkrankung oder Behinderung dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht wieder zur Verfügung stehen, geeignete Arbeitsplätze.
Was müssen Interessenten tun,
um einen Arbeitsplatz in der GWN zu erhalten?
Erster Schritt ist ein Informationsgespräch bei der GWN. Es gibt ein Aufnahmeteam, das Interessenten umfassend informiert, berät und abklärt, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme gegeben sind.
Anschließend muss ein Antrag auf berufliche Rehabilitation („Teilhabe am Arbeitsleben“) gestellt werden. Dazu wendet man sich an das Rehateam der örtlichen Agentur für Arbeit oder den Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung. Empfehlenswert ist grundsätzlich eine ärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten, das die Behinderung attestiert. Dies verkürzt im Regelfall die Bearbeitungszeit. Der Leistungsträger prüft den Antrag und schickt, wenn möglich, eine Zuweisung an die Werkstatt. Ausgehend von der Zuweisung wird im Fachausschuss – ein Gremium aus Vertretern der GWN und der Leistungsträger – die Aufnahme beschlossen. Die Werkstatt und de Antragsteller erhalten eine Kostenzusage für das Eingangsverfahren. Anschließend wird ein Starttermin vereinbart und die berufliche Rehabilitation kann beginnen.
Der Weg in die GWN


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